Hausordnung
Beschallung
Auf dem gesamten Grundstück ist das Abspielen über Lautsprecher, wie z.B. Musik, nicht erlaubt; innerhalb der Wohnungen nur in Zimmerlautstärke.
Auch Kopfhörer dürfen am Pool nur eine Lautstärke erzeugen, die notwendig ist um den Klang direkt an die Ohren zu übertragen.
Rauchen
In den Wohnungen ist das Rauchen nicht erlaubt. Mit Rücksicht auf andere Gäste, ist das Rauchen innerhalb der Poolanlage nur erlaubt, wenn die anderen Gäste damit einverstanden sind; ansonsten ist auf dem gesamten Grundstück das Rauchen erlaubt.
Feuer
Offenes Feuer (ausgenommen Holzkohlegrill) ist durch die Behörden strengstens untersagt und wird mit Geldstrafen bis zu 10.000,00 €, plus Kosten für den Feuerwehreinsatz (auch per Hubschrauber) geahndet.
Holzkohlegrills bitte weit von allem brennbarem Gebüsch oder anderen brennbaren Gegenständen aufstellen.
Asche vom Grill darf nur in den dafür vorgesehenen roten Topf mit Deckel entsorgt werden.
Pool-Wartung
Die Poolanlage wird zwischen 8:00 und 10:00 nach Bedarf gereinigt.
Die Grünanlagen werden in unterschiedlichen Zeitabständen zwischen 8:30 bis 11:00 bewässert.
Ich richte mich hierbei gerne nach meinen Feriengästen, denn wir können nach Absprache die Zeiten ändern.
Poolanlage:
Die Poolanlage kann nach Belieben genutzt werden; nach dem Eintritt der Dunkelheit aber nur, wenn die nötige Ruhe eingehalten wird und andere Gäste dadurch nicht gestört werden.
Der Pool sollte (wegen seiner Tiefe von bis zu 2,4 m) nur von Schwimmern genutzt werden.
Bauchklatscher die bewusst das Poolwasser über den Rand treten lassen sind zu unterlassen, wenn ein anderer Gast das fordert.
Besucher des Gastes
Besucher darf der Gast nur nach meiner vorherigen schriftlichen Genehmigung auf das Grundstück einladen.
Die Poolbenutzung der Besucher ist nur erlaubt, wenn die Gäste der anderen Ferienwohnung und ich dem zugestimmt haben.
Textilfreiheit
FKK ist generell erlaubt, wenn kein weiterer Gast eine Ferienwohnung angemietet hat, bzw. die anderen Gäste ihre Erlaubnis zu der Textilfreiheit gegeben haben.
Verstoß gegen die Hausordnung
Bei grobem Verstoß gegen die Hausordnung wird nach erfolgloser erster mündlicher Abmahnung das Mietverhältnis (ohne Rückzahlung der Miete) sofort und augenblicklich beendet.
Zu den groben Verstößen gehören z. B., wenn Gäste gegen geltende Gesetze verstoßen, ohne schriftliche Genehmigung weitere Besucher einladen, Rauchen in den Wohnungen, die Nachtruhe und die Feuerschutzbedingungen nicht einhalten, oder Haustiere in die Ferienwohnung aufnehmen.
Ankunft des Gastes
Kann schon bei der Anfahrt des Gastes festgestellt werden, dass mehr Personen anreisen, als die Ferienwohnung aufnehmen kann (vier bzw. zwei Personen) verweigere ich den Zutritt zu meinem Gelände.
Ein Kleinkind, bis 2 Jahre, gilt für die 4 Personenwohnung nicht als „ zusätzliche Person“; hier stelle ich kostenlos ein Kinderbettchen und einen Hochstuhl zur Verfügung.
Eine Bitte: Bitte trennen Sie den Müll in den dafür bereitgestellten Mülleimern und werfen Sie bitte den
BIO-Abfall ohne Plastiktüte in den grünen Mülleimer.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Urlaub bei mir.
Sollte ich Details nicht berücksichtigt haben, würde ich mich freuen, wenn Sie mir durch Hinweise helfen würden, meinen Service Ihren Wünschen anzupassen.
Brigitte Frerick