AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Vermietung der

Ferienwohnung, Casa de las Piedras, Barranco der Sol, el Cielo 3, Brigitte Frerick

(im Folgenden „Vermieterin “ genannt)

Die Vermietung von  Ferienwohnungen ist eingetragen im Tourismus-Register von Andalusien: VTAR/MA/01771

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart.

Die AGB’s stehen im Internet unter www.ferienwohnungen-andalusien.eu zum Download zur Verfügung oder werden gern auch auf

Anfrage per Post /Mail / Fax versandt.

Details und die vollständige Ausstattung entsprechen den Angaben der Internetseite: www.ferienwohnungen-andalusien.eu

 

1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch

schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der

wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur

Buchung durch den Vermieter erfolgte.

Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

 

2. Zahlung des Vertragspreises

Die Zahlung kann per Verrechnungsscheck oder per Überweisung erfolgen.

Kurzentschlossene können weniger als 14 Tage vor dem Anreisetermin ohne Anzahlung buchen.

Die Höhe der Kaution und der Endreinigung, wird auf unsere Internetseite www.ferienwohnungen-andalusien.eu unter

„Preise und Buchen“ angegeben.

Die Ferienwohnung gilt erst dann als verbindlich gebucht, wenn wir die Buchung schriftlich, mit allen dazugehörigen Daten,

wie An- und Abreisetermin, von uns gegenüber dem Mieter schriftlich bestätigt ist

 

3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 15.00 Uhr und

endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 11.00 Uhr.

 

4. Schlüssel

Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das

Mietobjekt auszuhändigen.

Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden; die Kosten für die notwendige

Auswechslungen der Schließsysteme sind vom Mieter zu übernehmen.

 

5. Abreise

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11.00

Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten

Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der

Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind

persönlich auszuhändigen.

Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen

Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich

festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

 

6. Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt.

Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt

insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der

Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu

verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

Die Poolanlage des Mietobjektes darf von Personen, die der Mieter eingeladen hat, nur benutzt werden,

wenn die Vermieterin und weitere vorhandene Mieter diesem ausdrücklich zugestimmt haben.

Innerhalb der abgesenkten Poolanlage dürfen nur aufblasbare Gegenstände benutzt werden, wenn alle Mieter

damit einverstanden sind; Schwimmhilfen für Kinder oder Nichtschwimmer, sind generell erlaubt.

 

7. Haustiere, Rauchen, Hausrecht

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt; dies gilt auch für die Besucher der Mieter.

Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen generell nicht gestattet.

Alleiniges Hausrecht hat die Vermieterin, solange sie persönlich zugegen ist.

Ist die Vermieterin nicht zugegen, hat das uneingeschränkte Hausrecht die Person, die sich im Auftrag der Vermieterin

auf dem Grundstück befindet, bzw. für die Vermieterin tätig ist.

 

8. Instandhaltung der Ferienwohnungen

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu

behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der

Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu

ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der

Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur

Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der

Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende

Ersatzansprüche zu.

Die Ausstattung der Ferienwohnung und dessen Außenbereiche, dürfen nicht durch den Mieter außerhalb

des Grundstückes genutzt werden.

Haftbar für Schäden, die über die hinterlegte Kaution hinausgehen, ist die Person, die eine Kaution hinterlegt hat;

das gilt auch für Schäden, die von Personen verursacht worden sind, die als Besucher des Mieters zugegen waren.

 

 

9. Pflichten des Vermieters und Haftung

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung

und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom

Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Erdbeben, Schäden am

Haus, Vandalismus, Liefersperren der Versorgungsunternehmen für Strom und Wasser, Sperrung von Straßen usw. ) die

Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des

vereinbarten und gezahlten Mietpreises.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen; das gilt auch wenn Schäden

an den auf dem Grundstück abgestelletn PKWs entstanden sind.

 

10. Rückabwicklung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu

entrichten:

     Bis mindestens 60 Tage vor dem Anreisedatum  ist die Stornierung kostenlos.

     Danach berechne ich 50% der geleisteten Anzahlung als Stornierungskosten.

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).

Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur

Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall

den vereinbarten Mietzins.

     Bei  einer  Langzeitvermietung gelten bei einer Stornierung die unter  der Seite Langzeitvermietung

     aufgeführten Regeln.

 

11. Nutzungsregeln

Die in den Ferienwohnungen ausgelegten Hausordnungen für die jeweiligen Ferienhäuser und die

Grundstücke sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ferienwohnung Brigitte Frerick

    Bei  einer  Langzeitvermietung gelten bei einer Stornierung die unter  der Seite Langzeitvermietung  aufgeführten Regeln.

 

12. Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht in Spanien.

 

13. Kaution und Endreinigung

Kaution und Endreinigung sind von dem Mieter bei seiner Ankunft in bar zu entrichten, Kartenzahlung ist nicht möglich

 

14. Langzeitvermietung

Wurde eine Langzeitvermietung vereinbart, muss der Mieter die erste Monatsmiete im Voraus zahlen.

Möchte der Mieter die Langzeitmiete nicht verlängern, muss die Ferienwohnung am letzen Tag des Monats um 11 Uhr

vertragsgemäß geräumt sein.

Der Mietpreis, plus geschätzten Stromverbrauch, muss für den kommenden Monat im Voraus bezahlt werden.

 

15. Gesetzliche Regelungen

Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach

den gesetzlichen Vorschriften.

 

16. Datenschutz

Daten über Mieter werden nur dann an die Stellen oder Behörden weitergegeben, wenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.

 

 

Haben Sie noch Fragen?

Ich bin erreichbar per E-Mail unter: brigittefrerick@gmx.de

Oder telefonisch unter: 0034-63 848 2 737

Bitte beachten Sie den Buchungskalender.

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